Folgende Bescheinigungen und Anträge können wir für Sie bearbeiten:
- Einkommensbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter
- Erstattungsanträge im Umlageverfahren
Umlageverfahren U1: Im Krankheitsfalle eines Mitarbeiters erhalten Kleinunternehmen Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Einbezogen sind Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten.
Umlageverfahren U2: Über das U2-Verfahren erhalten Unternehmen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.
- sonstige Bescheinigungen im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung
Außerdem erhalten Sie von uns:
- Berücksichtigung von Kostenstellen bei der Buchung der Lohndaten
- Monatliche oder jährliche Auswertungen für die Berufsgenossenschaften
- Führen von Fehlzeiten- und Urlaubskarteien
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